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Impressum
Plug-Plant Software GmbH
Zur Dalbek 51
D-21039 Börnsen
Telefon: +49 40 72004441-0
E-Mail: 
Geschäftsführer: Dipl. - Ing. FH Jens Heitmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck, Registernummer:
HRB 11374 HL
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 812 689 582
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Christian Mädler
Haftungshinweis:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plug-Plant Software
GmbH
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für
alle zwischen der Firma und dem Käufer abgeschlossenen Verträge
sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung
getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden
ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma
nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der
Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum
zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der
Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und
Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die
Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
gesetzlichen Basiszinssatz, festgelegt von der Europäischen Zentralbank,
zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich
vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen
vorzunehmen.
3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat
reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche
Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich
bindend vereinbart wird.
Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen
des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine
Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese
Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin
um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung
z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei
ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen
Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf
von einem Monat eine Nachfrist, die 4 Wochen nicht unterschreiten darf.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich
auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige
nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen
verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er
der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist
setzt.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb
der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung
aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich,
so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung
sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandwege
und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet,
die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden
sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich
der Firma zu melden.
Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund
des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber
der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde
für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung
resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware
das Werk oder das Lager der Firma verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet,
die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß
zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung)
und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma
abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt
stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen
hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten
und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich
in geeigneter Form hinzuweisen.
Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert
und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits
mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der
Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte
erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen
zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung
Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt,
haftet die Firma insgesamt nur bis zur Höhe von EURO [2.500,00].
Die Firma haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen
oder mittelbare und / oder Folgeschäden.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden,
die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter
Eigenschaften beruhen. Die Firma haftet nicht für die Wiederbeschaffung
von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob
fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde
durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen
dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand
rekonstruierbar sind.
6. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, dass die Waren die im Vertrag zugesicherten
Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den
Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag
vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer
Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt
mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist
auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich
zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern,
die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse
oder Bedienungsfehler entstehen.
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung
der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert
oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde
den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel
weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht
worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung
nicht erschwert wird.
Die Firma kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung
fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren
oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde
vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme,
Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen.
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma die erforderliche Zeit und Gelegenheit
zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt
es der Firma nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab
Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen,
so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der
Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf
dieser Frist ablehnt.
Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt,
falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.
Angaben im Handbuch in der Dokumentation und / oder Werbematerial,
die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder
auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil
die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben
auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
7. Software
Die Firma garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag
der Lieferung, dass von der Firma gelieferte Software im Wesentlichen
frei von Material- und Herstellungs-fehlern ist und im Wesentlichen entsprechend
dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt
sich auf diese Leistungen.
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma
vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des
endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das
Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung
oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für
das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte
und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst
werden kann.
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software
für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder
indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung)
sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang
mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich
ausgeschlossen, es sei denn, dass der Firma bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Firma behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an
den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des
Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.
Angaben im Handbuch in der Dokumentation und / oder Werbematerial,
die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder
auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil
die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben
auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
8. Nachbesserungsklausel
Die Verpflichtung zur Gewährleistung erstreckt sich nach unserer
Wahl auf Ersatzlieferung, kostenlose Reparatur (Nachbesserung) oder Rückgängigmachung
des Kaufvertrages. Schlägt der Versuch zur Nachbesserung zweimal
fehl, sind wir berechtigt eine Ersatzlieferung durchzuführen. Schlägt
auch diese fehl oder erfolgt diese nach angemessener Nachfristsetzung
unseres Kunden nicht, so ist dieser berechtigt, die Rückgängigmachung
des Vertrages oder die Reduzierung des Kaufpreises zu verlangen.
9. Datensicherungsklausel
Der Käufer ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz des bei
uns erworbenen Produktes eine komplette Sicherung seines aktuellen Datenbestandes
auf ein geeignetes Speichermedium durchzuführen. Für Schäden,
insbesondere Mehrkosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung
resultieren, übernehmen wir keine Haftung.
10. Vertraulichkeit
Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten
und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner
aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen
des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an
die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck
am nächsten kommt. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung
mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine
Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig,
der Sitz der Firma (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland.
Es gilt deutsches Recht.
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